Regt dich der Freispruch von Kurz auf?
Der Ex-Kanzler wurde letztes Jahr wegen Falschaussagen im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt und nun freigesprochen. Ist das eine Niederlage für die WKStA?
Nein, Freisprüche gehören zum Rechtsstaat. Staatsanwaltschaften fangen nur an zu ermitteln, wenn es einen begründen Anfangsverdacht gibt. Zur Anklage kommt es dann auch nur, wenn die Staatsanwaltschaft die Chance eines Schuldspruchs bei 50% oder höhere sieht. Eine Anklage bedeutet nicht gleich eine fixe Verurteilung.
Dieser Freispruch sollte nicht verwendet werden, um die WKStA zu diskreditieren. Überschriften wie “Schwere Klatsche für WKStA” sind für niemanden hilfreich, außer für jene, die das Vertrauen in die Justiz schwächen wollen.
Gerade weil es in diesem Verfahren nicht nur Freisprüche gab. Das Urteil gegen Kurz Ex-Kabinettchef Bernhard Bonelli wurde jetzt in zweiter Instanz bestätigt – 6 Monate bedingt wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Und die ehemalige Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner, die hier auch anfangs angeklagt war, bezahlte schon 2023 in Zuge einer Diversion 104.060€
Währenddessen ermittelt die WKStA ja auch noch gegen Kurz in der Inseraten-Causa, wo ihm vielleicht noch eine Anklage in den nächsten Jahren erwartet.