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„Femministisches Gendern“ – Gendern in Gesetzen

Ist gendern notwendig? Werden, durch die männliche Form, bereits beide Geschlechter angesprochen und ist das Gendern deswegen nicht relevant? Diese Angelegenheit ist bereits seit mehreren Jahren ein Diskussionsthema in der Gesellschaft als auch in der Politik. Die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will diese Angelegenheit nicht unausgesprochen lassen und verfasste im Juli 2023 einen Gesetzestext in rein weiblicher Form. Dadurch stoßt sie auf Zustimmung aber auch auf Kritik von Kolleginnen und Kollegen.

Alma Zadc im parlament // Gendern in Gesetzen
Alma Zadic im Parlament // Gendern in Gesetzen

Das altbekannte Leiden

Das Ansprechen beider Geschlechter, sei es durch das Gender-Sternchen oder Ausschreiben beider Geschlechterformen, ist seit mehreren Jahren ein umstrittenes Thema in der Gesellschaft. Viele sehen keinen Sinn darin oder sind der Meinung, durch die männliche Form werden beide Geschlechter angesprochen. Andere finden das nicht ausreichend und sind für ein Gendern in Schrift und Sprache. Die Meinungen spalten sich und Diskussionen kommen auf. Um diesen entgegenzuwirken, hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) den Gesetzestext in einer rein weiblichen Form veröffentlicht. Es wird von „Mitarbeiterinnen, Gründerinnen und Gesellschafterinnen“ geschrieben. Trotz negativen Behauptungen und Ablehnung von anderen Parteien ist diese Form, laut Paragraf 27, rechtens weil alle natürlichen Personen miteinbezogen werden.

So ist es doch sonst auch nicht mit den Gendern!

Kritik, aber auch Anerkennung bekommt Zadic von anderen Parteien. SPÖ und Neos sind dabei auf ihrer Seite und unterstützen den kontroversen Gesetzestext. Es wird Lob ausgesprochen und zugestimmt, es sei ein „wichtiger Zweck“ und hat einen „großen Sinn“, hört man von Seiten der SPÖ. Die Neos finden das „in andere Richtung gendern“ auch eine gute Sache und unterstützen die Justizministerin.

Obwohl der Gesetzestext bereits im Voraus von der ÖVP als Koalitionspartner abgesegnet wurde, kam dennoch Kritik vom ÖVP-Generaldirektor. Es sei einfach etwas Kritisiertes umgedreht worden und dadurch nicht das Problem gelöst. Zu einer Ablehnung kommt es von Seiten der FPÖ. Sie kritisieren die weibliche Form damit, dass darin die Männer nicht mit einbezogen wären, da nur die männliche Form beide Geschlechter miteinbeziehen würde und daher in diesem Gesetzestext nur die Frauen angesprochen werden würden.

Gerechtigkeit // Gendern in Gesetzen
Gerechtigkeit // Gendern in Gesetzen

Was sagen die Juristen?

Die meisten Gesetzestexte seien sonst in der rein männlichen Form verfasst und dabei wären auch beide Geschlechter miteinbezogen. Deswegen begründet Zadic, dass dieser Gesetzestext ebenfalls alle Geschlechter miteinbezieht und somit nicht nur auf ein Geschlecht bezogen ist. Dadurch will sie darauf aufmerksam machen, dass es oft schon normal ist, in einer rein männlichen Form ein juristisches Dokument zu verfassen. Dafür erntet sie von anderen Juristen und auch Parteien Kritik.

Der Verfassungsdienst ist der Meinung, man solle die Paar Form, also Gesellschafterinnen und Gesellschafter, verwenden. Und daher sollte Zadic ihren Gesetzestext der „gängigen Form“ anpassen bzw. umschreiben. Laut dem Verfassungsgerichthof gäbe es mehr als zwei Geschlechter und daher wäre das Gendern von nur zwei Geschlechter kontraproduktiv und in diesem Fall auch nicht sinnvoll.

Geschrieben von Therese Haßlacher.

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Quellenverzeichnis – Feministisches Gendern