Gewessler, Amtsmissbrauch // floomagazin

ÖVP zeigt Gewessler wegen Amtsmissbrauch an?

Zusammenfassung einer klassisch österreichischen Causa

Die ÖVP zeigt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) wegen Amtsmissbrauch an. Die Ministerin habe sich durch ihre Zustimmung fürs EU-Renaturierungsgesetz über eine Stellungnahme der Bundesländer und folgend über die Verfassung hinweggesetzt, so die ÖVP. Vizekanzler Kogler (Grüne) argumentiert, dass die Stellungnahme nicht mehr gültig ist und dass Gewessler vorab mehrere juristische Gutachten eingeholt hat.

Trotz der schweren Vorwürfe und Anzeige der ÖVP will man die Koalition von beiden Seiten nicht sprengen und bis zur anstehenden Nationalratswahl im September weiter zusammenarbeiten.

Personen in diesem Post

Gewessler, Amtsmissbrauch // floomagazin

Karl Nehammer

Bundeskanzler

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Leonore Gewessler

Umweltministerin

Was ist das EU-Renaturierungsgesetz ?

Laut Angaben der EU sind mehr als 80% der Lebensräume in einem schlechten ökologischen Zustand. Um dieses Problem zu lösen, gibt es mehrere Ziele. Bis 2030 sollen etwa 20% der Flächen wiederhergestellt sein, bis 2040 sollen es 60% sein und bis 2050 sollen etwa 90% der geschädigten Lebensräume geeignete Maßnahmen erfahren haben. Dabei sind alle Lebensräume betroffen: Wälder, Wiesen, Moore, Seen, Flüsse und Meere.

Eine repräsentative Umfrage in Österreich zum Gesetz ergab, dass es eine rund 82% Zustimmung innerhalb der Bevölkerung gibt. Das Marktforschungs-Institut market führte die Umfrage im Auftrag des WWF Österreichs durch.

Nach mehrerer Überarbeitungen wurde das Gesetz im EU-Ministerrat abgestimmt. Es ergab sich eine knappe Mehrheit von 66,07%, unter anderem durch die Stimme Österreichs.

Renaturierungsgesetz-Abstimmung, die zur Amtsmissbrauchanzeige gegen Gewessler führte

Die Bundesländer als Blockade

Alle Bundeslänger haben Ende 2022 dem Bundeskanzleramt eine einheitliche Stellungnahme übermittelt, wo sie sich gegen das Renaturierungsgesetz ausgesprochen haben. Diese Stellungnahme ist für die Regierung rechtlich bindend, da den Bundesländer ein Mitspracherecht zusteht bei EU-Gesetzen – Artikel 23d. Abs 2 des Bundes-Verfassungsgesetz. Gewessler war es deshalb bei früheren Abstimmungen nicht möglich für das Gesetz in der EU zu stimmen.

Nachdem es zu Neuverhandlungen des Gesetzes im EU-Parlament gekommen ist, änderten Wien und Kärnten ihren Standpunkt. Beide Bundesländer, welche unter der Leitung von SPÖ-Landeshauptmännern stehen, unterstützen nun das Gesetz. Wien trat mit einem Entwurf für eine neue Länderstellungsnahme an die Bundesländer heran. Dieser Entwurf wurde von allen anderen sieben Bundesländer, darunter auch Burgenland mit SPÖ-Landeshauptmann Peter Doskozil, abgelehnt, weshalb es zu keiner offiziellen Änderung der Stellungnahme gekommen ist.

Wien hat nun auf allen möglichen Ebenen klargemacht, dass es sich für die EU-Renaturierungsverordnung einsetzt“, so Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ).

Das Klimaministerium begrüßte den Beschluss der Wiener Landesregierung und betonte zum Zeitpunkt, dass es ein richtiger Schritt ist und man weiter daran arbeitet, dass „Österreich dem wichtigsten Naturschutzgesetz in Europa zustimmt“ – so laut einem Statement gegenüber der APA.

Nehammer & Kogler schreiben Briefe

Gewessler kündigte Tag vor der EU-Ratssitzung bei einer Pressekonferenz an, dass sie bei der Abstimmung für das Renaturierungsgesetz stimmen wird. Ihr sei die Entscheidung nicht leicht gefallen, aber sie steht zu ihrer Entscheidung, so Gewessler. Vor einem Koalitionsbruch sowie rechtlichen Folgen habe sie keine Angst, da sie sich ihre Zustimmung mit fünf Rechtsgutachten absichern hat lassen.

Die Reaktion des Koalitionspartners auf diese Meldung war, wie zu erwarten, sehr scharf. Kurz nach der Pressekonferenz schrieb EU- und Verfassungsminisiterin Karoline Edstadler auf X (ehm. Twitter), dass die Ministerin „vorsätzlich einen Verfassungs- und Gesetzesbruch“ begeht, wenn sie dem Gesetz zustimmt.

Auf Seiten der Grünen meldete sich Vizekanzler Werner Kogler zu Wort, der nochmals betonte, dass die Entscheidung Gewesslers auf Rechtsgutachten beruht und Gewesslers Entscheidung bekräftigt.

Neben den üblichen Äußerungen auf Social Media gibt es dieses Mal auch Briefe. Der erste Brief stammt hierbei von Bundeskanzler Nehammer und EU- und Verfassungsministerin Edtstadler. Der Brief wurde an den belgischen EU-Ratvorsitz geschickt und besagt, dass Gewessler an die Stellungnahme der Bundesländer gebunden ist und keine Bevollmächtigung hat. Nehammer kündigt zudem an, dass im Falle einer Ja-Stimme von Gewessler, die ÖVP eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen wird.

Kurz nebenbei: Edtstadler hat ihre Position falsch angegeben. Im Brief wird sie als „Federal Minister of the EU and Constitution“ geführt. Ihre korrekte Bezeichnung ist jedoch „Federal Minister for the EU and Constitution“.

Auf den ÖPV-Brief folgt ein Brief der Grünen von Kogler und Gewessler. Die Grünen entschuldigen sich beim belgischen EU-Ratsvorsitz dafür, dass er durch den Brief von Nehammer und Edtstadler in einen innenpolitischen Disput gezogen wurde. Im Brief beruhen die Grünen weiterhin auf dem Standpunkt, dass es keine bindende Stellungnahme gibt und verweise erneut auf die eingeholten Rechtsgutachten.

Der belgischen EU-Ratsvorsitz sah indessen die Situation entspannt. „Auf unserer Seite wird vom anwesenden Minister im Raum abgestimmt, so läuft das ab“, so der belgische Minister Alain Maron (belgische Grüne) am 17.6 vor dem Treffen. „Für den Rest ist das eine innerösterreichische Kontroverse, die mich nichts angeht.“

Der (un)eindeutige Machtmissbrauch

War nun Gewessler befugt ihre Ja-Stimme abzugeben? Diese Frage sorgt für Unklarheit. Rechtsexperte:innen sind unterschiedlicher Meinung, ob Gewessler noch immer an die Stellungnahme der Bundesländer gebunden ist. Im Bundes-Verfassungsgesetz steht nämlich:

Haben die Länder eine einheitliche Stellungnahme zu einem Vorhaben erstattet, das Angelegenheiten betrifft, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, so darf der Bund bei Verhandlungen und Abstimmungen in der Europäischen Union nur aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen von dieser Stellungnahme abweichen. Der Bund hat den Ländern diese Gründe unverzüglich mitzuteilen. (Artikel 23d. Abs 2)

Nun sieht die Situation so aus, dass Wien und Kärnten sich für das Renaturierungsgesetz ausgesprochen haben. Die gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer wurde nicht abgeändert, da die anderen sieben Bundesländer diesen Vorschlag ablehnten.

Insofern interessant, da der Rechtsgrundsatz besagt, dass getroffene Beschlüsse nur auf jenem Weg geändert werden könnten, auf dem sie getroffen wurden. Bei diesem Punkt scheiden sich die Meinungen der Expert:innen. Inwiefern der „informelle Austritt“ von Wien und Kärnten aus der Stellungnahmen ausreicht bleibt offen.

Gewessler, Amtsmissbrauch // floomagazin

Was ist Amtsmissbrauch?

Ob nun Gewessler durch ihre Zustimmung jemanden in seinem Recht verletzt und somit ihre Macht als Ministerin missbraucht hat ist unklar. Gewessler beharrt weiterhin darauf, dass sie sich im Vorfeld mittels rechtlicher Gutachten abgesichert hat.

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Infografik floo.Magazin – Quelle: bak.gv.at

ÖVPs Vorgehen auf EU-Ebene

Neben der Anzeige wegen Machtmissbrauch geht auch die ÖVP international bei der EU gegen die Abstimmung vor und zwar mit einer Nichtigkeitsbeschwerde. Der EU-Rat setzte sich über die Mitteilung hinweg, in der Nehammer mitteilte, dass Gewessler nicht bevollmächtigt ist für das Gesetz abzustimmen.

Auch hier sind sich die Expert:innen uneinig, da es so einen Fall in der Zusammensetzung noch nie davor gab. Die Einschätzung obliegt somit dem EuGH. Sobald die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht wird, hat die ÖVP zwei Monate und zehn Tage Zeit die angekündigte Nichtigkeitsklage einzubringen.

Reaktionen auf Gewesslers Ja-Stimme

Als bekannt wurde, dass eine Mehrheit für das Gesetz gefunden wurde, und Gewesslers Zustimmung entscheidend war, ließen die ersten Stellungnahmen nicht lange auf sich warten. Sofort stand auch eine mögliche Sprengung der ÖVP-Grünen-Koalition im Raum. Die Regierungsmitglieder würden in diesem Szenario höchstwahrscheinlich ihre Ämter behalten, aber für Beschlüsse im Parlament würden die Parteien im „freien Spiel der Kräfte“ (Zitat Nehammer) nach Mehrheiten suchen, was gerade direkt vor einer Wahl zu interessanten Vorgängen führen könnte.

Die ÖVP gab zügig nach der Abstimmung bekannt, dass Bundeskanzler Nehammer eine Pressekonferenz zu den aktuellen innenpolitischen Vorgängen geben wird. Dabei sagt der Bundeskanzler, dass wir „alle Zeugen geworden sind, dass eine Ministerin der Republik einen Rechtsbruch begangen hat“. Die ÖVP werde Gewessler wegen Amtsmissbrauch in Österreich anzeigen und eine Nichtigkeitsklage gegen die Abstimmung beim EuGH einreichen. Trotz Amtsmissbrauchanzeige soll die Koalition jedoch weiter bestehen. Nehammer argumentiert dies damit, dass er Österreich „geordnet und ohne Chaos“ bis zur Nationalratswahl führen will. „Die Emotion wäre durchaus da“ die Koalition zu beenden, so Nehammer.

Die Grünen sehen mit der Zustimmung Gewesslers eine „historische Entscheidung“ für den Klimaschutz. Grüne-Politiker:innen loben die Klimaschutzministerin für ihren Mut und Zielstrebigkeit. Die Grünen wollen, wie auch die ÖVP, die Koalition fortsetzen.

Die FPÖ fordert die Entlassung der Klimaschutzministerin Gewessler. FPÖ-Kickl fordert Bundeskanzler Nehammer auf die Ministerin dem Bundespräsidenten umgehend zur Entlassung vorzuschlagen. Es sei „das Mindeste“ was Nehammer tun sollte, so Kickl. Im Renaturierungsgesetz sieht die FPÖ eine Bedrohung für Österreichs Landwirtschaft und Versorgungssicherheit.

Die SPÖ sieht das Renaturierungsgesetz als wichtigen Schritt in Sachen Klimaschutz, übt aber starke Kritik an der Handhabe von ÖPV und Grüne. So beschreibt SPÖ-Klimasprecherin Julia Herr das Verhalten der Regierung als „unwürdigen Hick-Hack“. Österreich würde so zur Lachnummer in Europa gemacht werden. Die SPÖ lobt sich auch selbst: “Wir als SPÖ haben den Weg frei gemacht für eine Zustimmung. Damit ist heute ein europäischer Meilenstein für den Naturschutz erreicht worden. Es war richtig, dass Ministerin Gewessler dem Gesetz zugestimmt hat„, so SPÖ-Chef Andreas Babler.

Die NEOS betont das Österreich und Europa beim Thema Klimaschutz Reformen braucht. Sie begrüßen das Renaturierungsgesetz und betonen, dass sie das Gesetz „in seiner grundlegenden Zielsetzung immer unterstützt“ haben. Bei Umsetzung müssen bürokratische Hürden vermeiden und Eigentumsrechte gewahrt werden, so NEOS-Klima- und Umweltsprecher Michael Bernhard. Zudem soll das Gesetz den Ausbau erneuerbarer Energien nicht behindern, sondern beide Ziele sollen Hand in Hand gehen und transparent sowie fair umgesetzt werden.

NGOs wie Greenpeace, WWF und Global 2000 begrüßen alle den Schritt Gewesslers und betonten, wie wichtig dieser Schritt für den Klimaschutz in Österreich ist. Zudem äußert sich Greenpeace scharf gegenüber der ÖVP und ihrer Rolle als „Blockierpartei“ bei dieser Verordnung.

Der Bauernverbund (ÖVP-Nähe) sieht das Renaturierungsgesetz als „Bürokratiemonster“. Sie stellen sich gegen eine „Zwangsverordnung“ und wollen auf lokale Renaturierungsprojekte setzen. „Wir stehen zu 100 Prozent hinter der, von der ÖVP eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde und hoffen auf eine rasche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs“, so NÖ-Bauernbunddirektor Paul Nemecek.

Letztendlich bleibt abzuwarten, was vor Gericht rauskommt. Fakt ist, das Renaturierungsgesetz wurde beschlossen und tritt somit in Kraft. Im Hinblick auf die Klimakrise setzt die EU damit einen großen Schritt in Richtung Klimaschutz.

Quellenverzeichnis