Die türkis-grüne Bundesregierung stellte eine Reform rund um die Parteifinanzen vor. Diese umfasst strengere Regeln, welche es den Parteien schwierig machen soll, den Rechnungshof zu umgehen und Ausgaben zu verheimlichen.
Die Grünen wollten schon im ersten Regierungsjahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen, dies verzögerte sich aber pandemiebedingt und weil die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ÖVP länger als angekündigt dauerten.
Im Herbst 2021 veröffentlichte der Rechnungshof dann auf eigene Faust einen Gesetzesentwurf als Vorschlag. Etwas sehr ungewöhnliches.
In den nun von der Regierung präsentierten Plänen für die neuen Regeln bezüglich der Parteifinanzen finden sich auch Teile des Entwurfs des Rechnungshof wieder, aber die Regierung übernahm nicht alle Vorschläge.
Rechnungshof soll direkte Einsicht in Parteifinanzen haben
Bis jetzt war es dem Rechnungshof nicht möglich, von selbst in die Parteifinanzen einzusehen. Dies ging nur, wenn man Wirtschaftsprüfer*innen mit einer Nachschau beauftragt hat.
Dem Rechnungshof soll es mit der Reform möglich sein, mit einem ”begründeten Verdacht” selbst nachschauen zu können. Der betroffenen Partei muss jedoch die Möglichkeit gegeben werden, davor eine Stellungnahme abzugeben.
Im Zweifelsfall soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob der Rechnungshof die Parteifinanzen prüfen darf.
Dem Vorschlag vom Rechnungshof, dass dieser auch die Verwendung der Parteienförderung prüfen darf, ist die türkis-grüne Bundesregierung nicht gefolgt.
Offenlegung von Vermögen, Schulden, Einnahmen & Ausgaben
Das Vermögen sowie die Schulden der Parteien sollen zukünftig offengelegt werden. Bei wem die Parteien ihre Schulden haben soll hingegen nicht öffentlich sein, sondern nur dem Rechnungshof zugänglich sein.
Einnahmen und Ausgaben sollen künftig auch umfangreicher veröffentlicht werden. Auch Bezirks- und Gemeindeorganisationen sollen miteinbezogen werden und zur Veröffentlichung beitragen.
Rechenschaftsberichte sollen genauer werden
Im Rechenschaftsbericht sollen künftig umfangreichere Informationen bezüglich der Parteifinanzen offengelegt werden. Dazu gehört eine Bilanz für Vermögen und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen. Auch Immobilien, Kredite und Darlehen sollen dokumentiert werden.
Dabei sollen die Parteien auch Landeshauptstädte und Gemeinden in ihre Rechenschaftsberichte miteinbeziehen.
Wahlkampfkosten strenger kontrolliert
Spätestens sechs Monate nach der Wahl sollen die Parteien ihre Wahlkosten in einem eigenen ”Wahlwerbungsbericht” veröffentlichen.
Dabei sollen sie nicht nur sagen, ob sie die Wahlkampfobergrenze von 7,2 Millionen Euro überschritten haben, sondern sollen auch ihre gesamten Ausgaben aufschlüsseln, beispielsweise wie viel Geld sie für Werbung und Inserate, Agenturen inklusive Meinungsforschung, zusätzliches Personal und Wahlveranstaltungen ausgegeben haben.
Es sollen auch Teil- und Vorfeldorganisationen sowie Personenkomitees miteingeschlossen werden.
Parteien, die weder im Nationalrat, noch in Landtagen oder im EU-Parlament vertreten sind, trifft keine Pflicht, ihre Wahlkampfkosten offenzulegen.
Strengere Sanktionen bei Wahlkampfkostenüberschreitungen
Wenn eine Partei ihren ”Wahlkampfbericht” nicht abgibt, soll es Strafen bis zu 50.000 Euro geben. Als weitere Folge, wie jetzt auch schon, kann auch die Parteiförderung einbehalten werden.
Bei Wahlkampfkostenüberschreitungen können Strafen bis zum Zweifachen der überhöhten Ausgabe verlangt werden.
Parteispenden sollen genauer dokumentiert werden
Die Namennennung bei Parteispenden soll auf 500 Euro (vorher 2.573 Euro) herabgesetzt werden und ist vierteljährlich dem Rechnungshof zu melden. Anonyme Spenden sind nur noch bis zu einem Betrag von 150 Euro (früher 515 Euro) möglich.
Die Mitgliedsbeiträge sollen nun auch häufiger veröffentlicht werden – früher ab 7.500 nun ab 5.000 Euro. Dasselbe soll für Sponsorings gelten – früher ab 12.350 nun ab 7.500 Euro.
Ein Parteispendenverbot für alle Unternehmen mit einer direkten öffentlichen Beteiligung (z.B.: ASFINAG & ÖBB) ist laut Angaben auch geplant.
Parteienförderung wird verpflichtend
Künftig müssen Bund und Länder Parteien finanziell unterstützen – bis jetzt war das nicht verpflichtend. Gemeinden dürfen weiterhin selbst entscheiden.
Gesetzeslücken teilweise geschlossen
Vorfeldorganisationen sollen nun besser erfasst werden und ihnen soll es nicht mehr so leicht ermöglich werden, die Transparenzregeln teilweise zu umgehen. Dabei wurde die Definition von parteinahen Organisation breiter gefasst.
Früher war es nicht nötig, Inserate anzugeben, wenn eine Partei das Medium selber herausgab. Nun gibt es eine verpflichtende Offenlegung bei Inseraten ab 2.500 Euro. Die Pflicht trifft zu, wenn das Medium von einer parteinahen Organisation, einem bzw. einer Abgeordneten oder einem bzw. einer Kandidat*in herausgegeben wird.