Seit 2016 amtiert Alexander Van der Bellen als Bundespräsident der Republik Österreich. Erst im Oktober konnte er die Wahl erneut für sich entscheiden und ist nun für weitere sechs Jahre im Amt.
Meist wird der Bundespräsident mit der Repräsentation Österreichs nach außen oder den zahlreichen Angelobungen der Regierungsmitglieder in Verbindung gebracht. Gelegentlich gibt es auch ein paar Worte an die Bevölkerung.
Aber wie viel Macht hat Van der Bellen denn nun eigentlich? Und wo enden selbst seine Befugnisse?
Ein paar Basics zum Bundespräsidenten
Vertretung im Ausland
Eine der großen und klassischen Aufgaben des Bundespräsidenten ist die Vertretung Österreichs nach außen. Dafür trifft er etwa andere Staatsoberhäupter oder spricht im Namen der Republik bei Veranstaltungen und dergleichen. Außerdem ist er es, der Staatsverträge mit anderen Ländern abschließen kann und somit die internationale Kooperation fördern oder eben einschränken kann. Somit ist der Bundespräsident maßgeblich an der internationalen politischen Vernetzung beteiligt, die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Land können enorm sein (Negativbeispiel: Kurt Waldheim).
Gesetzgebung auf Bundesebene
Der Bundespräsident begutachtet Gesetze und achtet hierbei insbesondere auf ein verfassungskonformes Zustandekommen.
Er hat die Möglichkeit, Gesetze nicht zu unterschreiben und sie somit zur Begutachtung zurückzuschicken. Außerdem kann der Bundespräsident Volksabstimmungen und Volksbefragungen anordnen, etwa zu Gesetzesbeschlüssen. Das Staatsoberhaupt entscheidet außerdem, wie viele Mitglieder pro Bundesland in den Bundesrat entsandt werden. Dies beeinträchtigt naturgemäß das Ausmaß der Repräsentation jedes Bundeslandes.
Was war noch mal der Bundesrat? Der Bundesrat (manchmal auch „Länderkammer“ genannt) repräsentiert die Bundesländer Österreichs. Er umfasst momentan 61 Mitglieder, die aus den jeweiligen Landtagen entsandt werden. Demnach wechseln die Bundesrät*innen zusammen mit den Landrät*innen, also nach den Landtagswahlen. Die Stärke der Parteien im Bundesrat hängt von den Ergebnissen der Landtagswahlen ab.
Volksbefragung vs. Volksabstimmung: Die Volksbefragung und die Volksabstimmung sind beides Instrumente der direkten Demokratie. Bei beiden wird die Haltung der Bevölkerung zu gewissen Themen erfragt. Der Unterschied liegt darin, dass das Ergebnis einer Volksbefragung nicht bindend ist, bei der Volksabstimmung jedoch schon.
Bundes- und Landesregierung
In den vergangenen Monaten haben wir oft miterleben dürfen, wie der Bundespräsident Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Bundeskanzler und Landeshauptmänner bzw. -frauen angelobt hat.
Im Zuge der Angelobung hebt der Präsident Menschen in ihren Staatsdienst. Dabei hat er allerdings auch das Recht, gewissen Personen zu verwehren, dieses Amt auszuführen. Dies ist tatsächlich auch schon mehrmals eingetreten.
So wie er Menschen angeloben kann, hat der österreichische Bundespräsident genauso die Macht, die gesamte Bundesregierung zu entlassen sowie den Nationalrat und die Landtage aufzulösen. Allerdings müsste er innerhalb einer Woche eine neue Bundesregierung ernennen und diese müsste die Zustimmung des Nationalrates erhalten. Die politischen Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat könnten in der Praxis also zu Hürden führen, auch wenn der Präsident rechtlich gesehen frei handeln könnte. Dies wurde bisher bloß ein einziges Mal gemacht, nämlich im Jahr 2019.
Für die Auflösung eines Landtages benötigt jedoch auch das Staatsoberhaupt die Zustimmung des Bundesrates. Einzelne Ministerinnen und Minister kann er nur auf Vorschlag des Bundeskanzlers entlassen.
Krisenkompetenz
Krisenzeiten bedürfen spezieller Vorgehensweisen. Die Corona-Krise hat dies vermehrt unter Beweis gestellt. In solchen Fällen obliegt dem Bundespräsidenten das Notverordnungsrecht, also die Möglichkeit, Notverordnungen zu erlassen. Weiters kann er in Auftrag geben, die Sitze wichtiger staatlicher Institutionen – etwa des Nationalrats – zu verlegen, wenn etwa die Sicherheit beeinträchtigt ist.
Bundesheer
Der österreichische Bundespräsident hat den Oberbefehl über das Bundesheer inne, das Verfügungsrecht obliegt allerdings dem Verteidigungsminister bzw. der Verteidigungsministerin (momentan Claudia Tanner, ÖVP; Stand Okt. 2022). Außerdem ist es auch der Bundespräsident, der einem anderen Land den Krieg erklären könnte. Den Beschluss dazu muss allerdings die Bundesversammlung fassen.
Gerichtsbarkeit
Auch in der Justiz hat der amtierende Bundespräsident einiges an Mitsprache- bzw. Entscheidungsrecht. Neben der Ernennungen der Mitglieder des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes ernennt er auch die ordentlichen Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an öffentlichen Bundesgerichten.
Weiters kann der Bundespräsident Begnadigungen im Strafrecht durchführen. In diesem Sinne hat er etwa die Macht, Strafverfahren einzustellen oder gar nicht erst einzuleiten.
Sollte es zu einem Prozess und zu einer Verurteilung gekommen sein, so kann der Präsident diese Strafen lindern. Darüber hinaus könnte das Staatsoberhaupt die Informationen des Strafregisters limitieren und Vorstrafen vorzeitig löschen lassen (vorzeitige Tilgung). Einen Antrag auf eine solche Begnadigung kann jede bzw. jeder stellen. Diesen prüft dann anschließend das Justizministerium. Mehrmals im Jahr nimmt der Bundespräsident Begnadigungen vor.
Kann man den Bundespräsidenten absetzen?
Das österreichische Staatsoberhaupt hat viel Macht über die Amtsverleihung und die Entlassung der höchsten Politikerinnen und Politiker des Landes inne. Doch auch der Präsident kann theoretisch abgesetzt werden, selbst wenn es in der Praxis schwierig ist.
Ein Weg dorthin führt über die Bundesversammlung. Diese kann das Staatsoberhaupt beim Verfassungsgerichtshof anklagen, welcher wiederum den Präsidenten entlassen könnte, sollte er gegen die Verfassung verstoßen haben.
Für eine weitere Option, den Bundespräsidenten zu entlassen, muss zunächst der Bundeskanzler – unter Zustimmung des Nationalrats (2/3 Mehrheit) – die Bundesversammlung einberufen. Die Bundesversammlung stimmt dann wiederum über eine Volksbefragung zur Absetzung des Staatsoberhauptes ab, dafür genügt eine einfache Mehrheit (50%). Sollte sich das Volk gegen den Präsidenten entscheiden, so wird dieser des Amtes enthoben. Falls das Volk – dessen direkt gewählte mehrheitliche Unterstützung der Präsident genießt – sich gegen die Entlassung entscheidet, so wird indes der Nationalrat aufgelöst und Neuwahlen ausgerufen. Der Präsident gilt dann für weitere sechs Jahre als wiedergewählt. Ein Versuch, den Bundespräsidenten zu entlassen, ist für die politische Opposition also nicht nur ein langwieriges, sondern auch ein riskantes Verfahren.