Schülerin verklagt die Republik // floomedia

Schülerin verklagt die Republik Österreich

floo.Kurzfassung

  • Schülerin & ihre zwei Geschwister stellten einen Antrag auf ein Schülervisum, um in Österreich zu bleiben, da das Arbeitsverhältnis ihrer Mutter mit der nigerianischen Botschaft endete.
  • Der Antrag wurde fristgerecht und vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses der Mutter eingereicht. 
  • Nachdem der Antrag in erster Instanz abgewiesen wurde, wurden die Geschwister rasch abgeschoben, obwohl Antragsteller*innen laut Gesetz bis zum Ende des Aufenthaltsverfahrens im Inland bleiben dürfen
  • Sie legten Beschwerde ein und durften später nach Österreich zurückkehren
  • Anwältin der Schülerin fordert nun 100.000€ Schadenersatz von der Republik

Wie kam es zur Abschiebung?

Die 16-jährige Nigerianerin stellte im Februar 2018 zusammen mit ihrer Zwillingsschwester und ihrem 14-jährigen Bruder einen Antrag auf ein Schülervisum. Grund dafür war, dass die Mutter ihr bisheriges Arbeitsverhältnis mit der nigerianischen Botschaft in Wien beendete.

Die Geschwister lebten zu dem Zeitpunkt legal in Österreich. Der Antrag wurde fristgerecht und vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses der Mutter eingereicht. 

Der Antrag wurde in erster Instanz vom Wiener Magistrat 35 (Magistrat für Einwanderung und Staatsbürgerschaft) abgewiesen. Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass Antragsteller bis zum Ende des Aufenthaltsverfahrens im Inland bleiben dürfen. Die Familie wurde dennoch rasch von der Fremdenpolizei nach Nigeria abgeschoben.

Wie kam es zur Rückkehr?

In Nigeria bemerkte die junge Frau, dass sie von ihrem österreichischen Freund schwanger ist . Die Familie erhob Beschwerde gegen die Abschiebung, der eine Richterin am Bundesverwaltungsgerichtshof statt gab.

Der Bundesverwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde nicht nur statt, sondern rügte auch das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen, da es keine ersichtliche Begründung für die Abschiebung gab.

„Für die erkennende Richterin geht aus der Begründung der belangten Behörde kein Sachverhalt hervor, der auch nur im Ansatz die Anwendung (die Abschiebung, Anm,) … rechtfertigen würde. Bei der geforderten Gesamtbetrachtung sticht – im Gegenteil – ins Auge, dass die Beschwerdeführer strafgerichtlich unbescholten sind, dass es sich um drei Kinder handelt, deren Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ noch nicht rechtskräftig entschieden wurde und dass die Kinder in der österreichischen Gesellschaft aufgrund der Aktenlage integriert erscheinen.“


Die vollständige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichthofs bezüglich der eingebrachten Beschwerden können hier und hier nachgelesen werden. Die Geschäftszahl lautet I403 2215237-1

Im September 2019 reiste die junge Frau mit einem Schülervisum zurück nach Österreich und gebar hier ihr Kind. Ihre beiden Geschwister kamen erst später nach.

Schülerin verklagt die Republik

Nun fordert ihre Anwältin 100.000 Euro Schadenersatz. Als Hauptgrund wird die verlorene Schulzeit (zwei Jahre) angegeben. Laut der Anwältin haben die Kinder in Nigeria auch hohe Kosten für Wohnung, Nachhilfe, Computer und Möbel tragen müssen.

Die Schülerin will Pharmazeutin werden und macht derzeit die Abendmatura. Durch die ungerechtfertigte Abschiebung hat sich ihr Eintritt ins Studium sowie ihr Einstieg ins Berufsleben um zwei Jahre nach hinten verschoben. In den zwei Jahren im Beruf hätte sie rund 70.000 Euro verdient.

Schülerin verklagt die Republik // Bild von  Lady Justice